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Baufinanzierung Lexikon - Abschreibung
Als Abschreibung bezeichnet man Wertminderungen von z.B. Wirtschaftsgütern, welche jährlich zu einem ganz bestimmten Prozent Satz als steuerlicher Verlust, welcher im Zug der Ermittlung Ihrer Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung geltend gemacht werden können. Auch bei z.B. vermieteten Immobilien können so jährlich ein bestimmter Teil der Herstellungskosten bzw. Anschaffungskosten eines Gebäudes als Abschreibung steuermindernd geltend gemacht werden. Wichtig dabei ist, dass diese Geltendmachung nicht für das Grundstück gilt, da hier keine Wertminderung (Abschreibung) zu verzeichnen ist. Somit wird der Wert von Grund und Boden nicht mit in die Abschreibung eingerechnet.
Bei der Abschreibung unterscheidet man unter
- lineare Abschreibung: jährlich gleichbleibende Abschreibungsbeträge
- degressive Abschreibung: jährlich abnehmende
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